Kenntnis- und EU-Kompetenznachweis

generell gilt ...

Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen benötigen zum Betrieb von Flugmodellen oder Drohnen einen Nachweis, der ihnen die Kenntnis des gültigen Rechtsrahmens bescheinigt. Mitglieder von DMFV/DAeC können noch bis einschließlich 31.12.2022 ihren Kenntnisnachweis nach §21e der deutschen Luftverkehrsordnung nutzen, um im Verbandsrahmen nach den bisherigen nationalen Regeln und Vorschriften zu fliegen. Piloten, die nicht in einem der Verbände organisiert sind, fliegen automatisch in der „Offenen Kategorie“ im Sinne der EU-Drohnenverordnung. Sie benötigen daher den neuen Kompetenznachweis A1/A3, der über die Website des Luftfahrt-Bundesamts (www.lba.de) erworben werden kann.

erklärvideo des dmfv ...